Der Beruf Weibel
Zu dem ahd. weibon, mhd. weiben « sich hin und her bewegen » ist mit Hilfe eines ila-Suffixes die Berufsbezeichnung Weibel
gebildet. Es bezeichnet eine niedrige Amtsperson, Gerichtsbote, Gerichtsdiener, auch Amtsdiener. Dieser Beruf ist vorwiegend
im Alemannischen verbreitet und wird bei Friedrich Schiller in Wilhelm Tell („Der Landesamman nehme seinen Platz, und seine
Weibel stehen ihm zur Seite“) und bei Gottfried Keller im Fähnlein der sieben Aufrechten („Sie erinnerten sich, wie sie als
Bauernkinder am Wege hatten hinknien müssen, wenn eine Kutsche mit eidgenössischen Standesherren und dem Weibel gefahren kam“) erwähnt.
Auch in Martin Luthers Ur-Übersetzung der Bibel werden Weibel in 1. Makk. 3, 55 erwähnt: „Danach ließ Judas das Volk
zusammenrufen mit der Posaune, und machte ein Feldregiment, Obersten, Hauptleute und Weibel“. Diese Stelle lautet in der
neuesten Bibel-Fassung (LU17): "Danach setzte Judas Anführer für das Kriegsvolk ein, Oberste über Tausend, über Hundert, über Fünfzig und über Zehn."
Aufgabe eines Weibels war es, Angeklagte zum Gerichtstermin vorzuladen und auch dafür zu sorgen, dass der Angeklagte
zum Gerichtstermin erschien. Hierzu hatte ein Weibel ein Schwert, das früher die Weibelrute genannt wurde. Er war auch
zuständig, dass der Verurteilte seine Strafe bekam, aber Folterer, Henker oder Scharfrichter war er in der Regel nicht.
Der militärische Feldwebel entstammt diesem ursprünglichen Beruf.
In der Schweiz gibt es die Berufsbezeichnung Weibel heute noch. Sie haben eine Amtstracht in den Farben des Kantonswappen
und üben vor allem zeremonielle Tätigkeiten aus. Es gibt sogar eine Vereinigung der Standes– und Bundesweibel in der Schweiz.
Französisch - huissier
Italienisch - usciere
Englisch - usher
Rätoromanisch - salter
Latein - apparitor
Leute, die Waibel heißen (aber nicht verwandt sind)
Bilder: …